Neubürgerinfo
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Infos für Neubürger
Herzlich willkommen in der Gemeinde Schorndorf!
Wir freuen uns, dass Sie sich für Schorndorf als Wohnort und Lebensmittelpunkt entschieden haben.
Woran Neubürger denken müssen:
- Ihren neuen Wohnsitz in der Gemeinde Schorndorf müssen Sie innerhalb 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde im Rathaus anmelden.
- Auch Ihre Ausweisdokumente werden bei der Anmeldung geändert – bitte daher alle noch gültigen Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis vorlegen, auch die Ihrer Kinder.
- Auf Wunsch wird eine Übermittlungssperre Ihrer persönlichen Daten bei Anmeldung bei der Meldebehörde eingetragen.
Wenn Sie zur Miete wohnen:
- Bitte bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt von Ihrem Vermieter, zur Anmeldung mit. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen.
Wenn Sie Wohnungs- oder Hauseigentümer sind:
- Anmeldung der Mülltonne und Papiertonne erledigen Sie im Rathaus.
Sind Sie Autobesitzer?
- Teilen Sie der KFZ-Zulassungsstelle am Landratsamt Cham Ihre Adressänderung mit bzw. melden Sie Ihr Fahrzeug dort an, wenn Sie aus einem anderen Landkreis zuziehen.