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Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Thierling
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 die 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Thierling der Gemeinde Schorndorf vom 20.07.1978 (rechtsverbindlich seit 20.12.1978) beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung – 1. Änderung - mit Begründung und Lageplan mit dem Erweiterungsgebiet (Anlage) liegt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.02.2021 bis 08.03.2021 in der Gemeinde Schorndorf, Kirchplatz 1, 93489 Schorndorf, Zimmer Nr. 1.06 während der allgemeinen Dienststunden für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können zur Planung Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schorndorf vorgebracht werden.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem . § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 1 BauGB zum Erlass der Einbeziehungssatzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung vom 20.07.1978 der Gemeinde Schorndorf für den Ortsteil Thierling können Sie hier direkt einsehen.