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Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Schorndorf hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 folgende Einbeziehungssatzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Thierling der Gemeinde Schorndorf vom 20.07.1978 (rechtsverbindlich seit 20.12.1978) beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung – 1. Erweiterung - mit Begründung und Lageplan mit dem Erweiterungsgebiet (Anlage) liegt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.04.2021 bis 10.05.2021 in der Gemeinde Schorndorf, Kirchplatz 1, 93489 Schorndorf, Zimmer Nr. 1.06 während der allgemeinen Dienststunden für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zum Erlass der Einbeziehungssatzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung vom 20.07.1978 der Gemeinde Schorndorf für den Ortsteil Thierling finden Sie hier.