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Von der Ratssitzung Schorndorf: Urnengrabanlage endgültig auf den Weg gebracht

Endgültig die Um- und Neugestaltung des nördlichen Teils im alten Schorndorfer Friedhof zur Urnengrabanlage hat der Gemeinderat bei der ersten Sitzung im neuen Jahr auf den Weg gebracht. Nun gilt es von der Verwaltung die Ausschreibung vorzubereiten, damit die Auftragsvergabe und nach Möglichkeit die Realisierung noch im Frühjahr in Angriff genommen werden kann.
Den Beschluss für die Neugestaltung als Urnengrabanlage hatte der Gemeinderat bereits im Herbst 2017 getroffen und es wurden in den Haushalt 2018 entsprechende Mittel von 100000 Euro eingestellt. Auch mehrere Gestaltungsentwürfe sind bereits diskutiert worden. Bei der jüngsten Ratssitzung war nun Steinmetz Norbert Hofinger erneut zugegen, um die vor knapp einem Jahr gemachten Anregungen und Beschlüsse in einen neuen Entwurf einzuarbeiten. „Gut Ding will Weile haben“, so 1. Bürgermeister Max Schmaderer. Inzwischen sei die Zeit genutzt worden, um durch den Bauhof die in diesem Bereich sanierungsbedürftige Friedhofsmauer wieder zu sanieren (Trockenlegung Fundament, Ausbesserung Putz, Drainage zur Entwässerung). Gerade dieser nördliche Friedhofsteil weist eine beträchtliche Staunässe auf, mit der Umgestaltung ist dann auch ein Andocken an diese Drainage und somit eine bessere Entwässerung möglich als bisher.
Norbert Hofinger stellte anschließend seinen überarbeiteten Vorschlag vor, der viel Grün in Richtung einer „Parklösung“ beinhaltet. „Wir haben in Schorndorf den sehr glücklichen Umstand für die Urnengrabanlage über so eine stattliche Fläche zu verfügen“, so Hofinger. Oftmals würden dafür auf Friedhöfen nur Nischenlösungen möglich sein. Entsprechend sollte das künftige Areal auch Aufenthaltsqualität haben, und so sind drei Ruhebänke sowie ein schönes, großes Glaskreuz am Übergang zur Urnengrabanlage vorgesehen. Ebenso muss die Barrierefreiheit sichergestellt werden. In einer ausgiebigen Diskussion mit dem Ratsgremium wurde der Gestaltungsentwurf im Wesentlichen angenommen. Einigkeit bestand darin, dass die Urnengrabanlage ausschließlich Erdbestattungen vorsehen soll und nicht etwa auch Stelen oder oberirdische Kolumbarienwände („Schranksysteme“). Bei den Urnen wird die dann entsprechende Friedhofssatzung, die noch auszuarbeiten und zu beschließen ist, nur Materialien erlauben, die verrotten bzw. biologisch abbaubar sind (etwa Urnen aus Holz, Granulat oder Maisstärke). Der Entwurf von Steinmetz Hofinger sieht zunächst einmal 75 Urnenplätze vor, mit mehreren verschiedenen Varianten wie Erdurnengräbern oder Baumgräbern. Des Weiteren sieht die Gestaltung ein Gemeinschaftsgrab (11 Urnen für anonyme Bestattungen) sowie eine Endgrabanlage für rund 60 Urnen vor. Für die Urnengräber wird es eine einheitliche Einfassung bzw. Fundamentierung geben (100 cm breit, 130 cm lang). Neben der gesamten Bandbreite an Urnengräbern steht auch für deren Gestaltung individuelle Freiheit zur Verfügung, etwa mit Grabliegeplatten bzw. Grabliegesteinen oder kleinen stehenden Grabsteinen. Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats kann nun die Ausschreibung erfolgen, neben der eigentlichen Gestaltung ebenso für die notwendigen Tiefbau- und Pflasterarbeiten.
Da ab Februar weitere Kinder die seit September 2019 bestehende Nachmittagsgruppe besuchen werden, wird für die Kindergartenbuslinie eine zusätzliche Heimfahrt am Nachmittag eingerichtet. Schon bisher weist der Haushaltsansatz für 2020 bei den Beförderungskosten eine Unterdeckung von 17600 Euro auf. Das monatliche Beförderungsentgelt von 17,50 Euro wurde seit 2004 nicht mehr angehoben. Der Gemeinderat billigte sowohl die zusätzliche Heimfahrt für die Nachmittagsgruppe als auch eine generelle Erhöhung der monatlichen Beförderungspauschale um 7,50 Euro auf künftig 25 Euro. Sie tritt zum 1. Februar 2020 in Kraft. In der nichtöffentlichen Sitzung thematisierte der Gemeinderat zum Kindergarten die aktuelle Bedarfsentwicklung und Möglichkeiten der entsprechenden Bedarfsdeckung. Diskutiert wurden zum Beispiel die Einrichtung einer Waldgruppe oder die Schaffung eines weiteren Gruppenraumes für eine vierte Vormittagsgruppe als weitere Alternativen. Vor einer endgültigen Entscheidung sollen zunächst die Neuanmeldung in der kommenden Woche sowie die Bedarfswünsche abgewartet werden.
Die Dienstversammlung der FFW Obertraubenbach Anfang Januar wählte Thomas Dendorfer aus Wulting zum neuen 1. Kommandanten, Andreas Winterl aus Obertraubenbach zum Stellvertreter und Andreas Hornauer aus Obertraubenbach zum weiteren Stellvertreter. Kreisbrandrat Michael Stahl hat der Kommune inzwischen mitgeteilt, dass gegen die Bestätigung der Kommandanten keine Bedenken bestehen. Entsprechend beschloss das Ratsgremium laut Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes den ersten Bürgermeister Max Schmaderer zu beauftragen, die Gewählten ebenfalls förmlich zu bestätigen. Die für Kommandanten notwendigen Lehrgänge an der Staatlichen Feuerwehrschule in Regensburg sind zu absolvieren.
Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers sollen in Neuhaus an die Ortschaft angrenzende Außenbereichsflächen im Osten in den Geltungsbereich der Ortsabrundung miteinbezogen werden, um dort die Bebauung zu ermöglichen. Die Einbeziehung dieser Flächen in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist notwendig, um die Genehmigung der beabsichtigten Bauanträge zu gewährleisten. Es wird damit den Kindern der einheimischen Bevölkerung eine Bebauung ermöglicht und die Abwanderung dieser jungen Familien vermieden. Der Umfang des Änderungsbereichs umfasst 3655 Quadratmeter. Die Erschließung der zusätzlichen Grundstücksflächen ist über die Ortsstraße Kohlbergweg gesichert. Für die naturschutzrechtlichen Eingriffe sind Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und auf allen unbebauten Grundstücken vorzunehmen. Auch eine entsprechende Bepflanzung zur Eingrünung der Bauvorhaben ist notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchzuführen. Von Umweltprüfung und Umweltbericht wird abgesehen.
Laut Schreiben der Regierung der Oberpfalz ist der für dieses Jahr geplante Ausbau der Ortsdurchfahrt Thierling grundsätzlich förderbar und eine Förderung auch voraussichtlich noch im Programmjahr 2020 möglich. Allerdings wird aufgrund der Vielzahl von Maßnahmen und der hohen Kosten der Fördersatz von bisher rund 56 Prozent um etwa 10 Prozent auf künftig ca. 46 Prozent reduziert. Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Thierling wird auch die Brücke in Stegmühle (Kosten ca. 100000 Euro) saniert, so kommt es nur einmal zu einer Straßensperrung. Der ebenfalls von der Kommune für 2020 vorgesehene Ausbau der Ortsdurchfahrt Wulting wird von der Regierung der Oberpfalz ebenfalls gefördert, kann aber wegen des aktuell zugewiesenen Kontingents nicht mehr in diesem Programmjahr untergebracht werden. Auch aufgrund des aktuell noch nicht geklärten Breitbandausbaus in Wulting soll die Umsetzung der Maßnahme deshalb auf das kommende Jahr 2021 verschoben werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde der Planungsauftrag für die Neugestaltung des alten Schorndorfer Friedhofs im Bereich Nord zu einer Urnengrabanlage an das Chamer Ingenieurbüro Brandl & Preischl vergeben. Außerdem wurde der Verkauf einer weiteren Parzelle im Baugebiet „Radling – Auf dem Sattel“ genehmigt.