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B E K A N N T M A C H U N G zur ersatzlosen Aufhebung des Bebauungsplanes „Schorndorf Nord II“ samt „1. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ und „2. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“
icon.crdate27.02.2025
B E K A N N T M A C H U N G zur ersatzlosen Aufhebung des Bebauungsplanes „Schorndorf Nord II“ samt „1. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ und „2. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“
B E K A N N T M A C H U N G
zur ersatzlosen Aufhebung
des Bebauungsplanes „Schorndorf Nord II“
samt „1. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ und
„2. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- unter Verzicht auf Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich –
mit Begründung
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
Aufhebungsbeschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den am 23.12.1982 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Schorndorf Nord II“ samt „1. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ (in Kraft getreten am 11.04.2000) und „2. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ (in Kraft getreten am 26.05.2006) ersatzlos aufzuheben.
Die Aufhebung umfasst dabei den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schorndorf Nord II“ samt „1. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ und „2. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II. Die Flurnummern 122 (Tfl.) 136, 136/2, 136/3, 136/4, 136/5, 136/6, 136/7, 136/8, 136/9, 136/10, 136/11, 138, 138/1, 138/2, 138/3, 138/4, 138/5, 138/6, 138/7, 138/9,138/10, 138/11, 138/12, 138/13, 138/14, 138/15, 138/16, 138/17, 138/18, 138/19, 138/20, 138/21, 138/22, 138/23, 138/25, 138/26 und 138/27 Gemarkung Schorndorf sind Bestandteil des Planungsgebietes.
Über die Kreisstraße „Chamer Straße" wird der Änderungsbereich erschlossen, es besteht ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Der Geltungsbereich der Aufhebung liegt topographisch 419 m ü. NHN. Über hydrologische Besonderheiten innerhalb des Geltungsbereiches liegen keine Kenntnisse vor.
Anlass, Ziel und Zwecke der Planung:
Durch die Aufhebung des Bebauungsplans „Schorndorf Nord" aus dem Jahre 1982 samt „1. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ und „2. Änderung des Bebauungsplanes Schorndorf Nord II“ sollen alle Grundstücke aus dem bestehenden Bebauungsplan herausgenommen werden.
Der Bebauungsplan ist von den Festsetzungen her nicht mehr zeitgemäß und hat in jüngster Vergangenheit bei mehreren Bauanträgen zu nicht unerheblichen Problemen für die Bauherren geführt. Außerdem wird seitens der Gemeinde Schorndorf eine Nachverdichtung angestrebt.
Die veralteten Festsetzungen erfüllen nicht mehr die Anforderungen an ein modernes Bauen. Gerade in Zeiten von extremer Wohnraumnot sollte die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit keiner Beschränkung der Anzahl an zulässigen Wohnungen zugelassen werden. Im Hinblick auf die übergroßen Grundstücke in diesem Bestandsbaugebiet sei die Nutzung eines vorhandenen Innenentwicklungspotentials für Wohnbauzwecke mehr als begrüßenswert. Die geplante Entwicklung folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Dokument, 276,57 KB, 27.02.2025) einsehen.
Die Planungsunterlagen können Sie hier (PDF-Dokument, 599,64 KB, 06.03.2025)einsehen.