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B E K A N N T M A C H U N G zum Erlass der Einbeziehungssatzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Penting, Gemarkung Penting
icon.crdate27.06.2025
B E K A N N T M A C H U N G zum Erlass der Einbeziehungssatzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Penting, Gemarkung Penting, mit Erweiterung um Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 359, 359/1 und 360 der Gemarkung Penting nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 u. 3 BauGB
B E K A N N T M A C H U N G
zum Erlass der Einbeziehungssatzung zur
1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Penting,
Gemarkung Penting,
mit Erweiterung um Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 359, 359/1 und 360 der Gemarkung Penting
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 u. 3 BauGB
a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 21.05.2025
b) Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit
§ 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 sowie Satz 2,
§ 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB
in der Zeit vom 07.07.2025 bis 07.08.2025
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat Schorndorf hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung zur 1. Erweiterung für den Ortsteil Penting, Gemarkung Penting,
mit Erweiterung um Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 359, 359/1 und 360 der Gemarkung Penting der Gemeinde beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB festgelegte Grenze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Penting wird geändert und um bisherige
Außenbereichsflächen erweitert.
Die neuen Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Penting sind im Lageplan entsprechend gekennzeichnet.
Anlass, Ziel und Zweck
Mit der Satzung wird eine an die Ortschaft Penting angrenzende Außenbereichsfläche im Süden in den Geltungsbereich der Ortschaft Penting mit einbezogen, um dem in Kürze zu erwartenden Bauvorhaben die Bebauung zu ermöglichen. Es wird damit den Kindern der einheimischen Bevölkerung die Baumöglichkeiten gegeben und die Abwanderung dieser jungen Familien wird vermieden. Die Einbeziehung dieser Fläche in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist notwendig, um die Genehmigung der Bauanträge zu ermöglichen. Die Abgrenzung ist größtenteils der Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorndorf angepasst. Dadurch wird innerhalb dieser Grenze eine Bebauung ohne Bebauungsplan ermöglicht.
Das Orts- und Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt, da sich die oben genannte Teilfläche nicht im Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ befindet. Es ist bereits Bebauung von einigem Gewicht vorhanden, nördlich grenzt unmittelbar ein bebautes Grundstück an. Daher ist sehr wohl ein Bezug zur bestehenden Bebauung gegeben.
Wesentliche Auswirkungen
Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 3, dass
1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vertretbar sind
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Die Ortsabrundungssatzung Penting ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht begründet (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden berücksichtigt bzw. entsprechende Gebiet sind nicht vorhanden (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Öffentliche Auslegung – Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Lageplan i. d. F. vom 21.05.2025 liegt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 07.07.2025 bis 07.08.2025
zur Einsichtnahme aus und ist dazu im Internet veröffentlicht.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Dokument, 230,36 KB, 27.06.2025) einsehen.
Die Planunterlagen können Sie hier (PDF-Dokument, 1,75 MB, 27.06.2025) einsehen.