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Von der jüngsten Schorndorfer Ratssitzung
Bei der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund von nicht unerheblichen Änderungen des Planungs- und Festsetzungsinhalts für die beabsichtigte Erweiterung der Wultinger Ortsabrundungssatzung (OAS) eine erneute Auslegung mit entsprechender Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vornehmen zu lassen.
Für die geplante Erweiterung der Ortsabrundung von Wulting fand von 10. März bis 13. April 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aus den Reihen der Bürger gab es dabei weder Einwendungen noch Anregungen. Anders sah dies im Rahmen der Behördenbeteiligung aus, insbesondere von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und von mehreren Sachgebieten des Landratsamtes Cham. Da einige der vorgebrachten Anregungen, die bei der Sitzung beschlussmäßig zur Einarbeitung angenommen worden sind, doch zu grundlegenden Änderungen führten, wurde vom Gemeinderat festgestellt, eine erneute Auslegung zu veranlassen. Die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der neuen Fassung findet vom 12. Mai bis zum 12. Juni 2023 statt und liegt während der allgemeinen Dienststunden im Zimmer 1.06 des Rathauses während der allgemeinen Dienststunden für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Alternativ ist eine Einsichtnahme auf der Homepage der Kommune unter Rathaus & Service im Bereich Bekanntmachungen möglich.
Für den Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Neubau einer Scheune in Wulting 13a, welcher die Erweiterung der Ortsabrundung Wulting bedingt hatte, wurde das Einvernehmen erteilt, sofern das Vorhaben den künftigen Festsetzungen entspricht. Weitere Bedingung sind verbindliche Erklärungen von Seiten des Bauherrn, etwa eine Erschließungsfreistellungserklärung zugunsten der Gemeinde Schorndorf. Die Vorgaben bezüglich der Erschließung sind zu erfüllen. Notarielle Erschließungsfreistellung und dingliche Sicherungen müssen vor Erteilung der Baugenehmigung vorliegen. Des Weiteren ist bereits im Vorfeld mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe die Verlegung des Hausanschlusses zu klären und der naturschutzrechtliche Ausgleich zu erbringen. Für den geplanten Einbau von zwei Schleppgauben im Dachgeschoss des Wohnhauses zur Optimierung der Belichtung und Nutzung in Thierling, Rauchenbergstraße 3, erteilte der Gemeinderat grünes Licht. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, die Nachbarunterschriften liegen vor.
Mit Beschluss aus dem Jahr 2012 beabsichtigte die Gemeinde Schorndorf zusammen mit der Stadt Roding, dem Markt Stamsried und den Gemeinden Walderbach, Reichenbach, Pösing und Traitsching eine Untersuchung zur Auffindung von Konzentrationsflächen für die Ansiedlung von Windkraftanlagen durchführen zu lassen. Nachdem dann die 10 H-Regelung kam, konnte das Verfahren nicht mehr weitergeführt werden und Stamsried, Pösing und Traitsching haben sich aus dem Planungsverbund wieder verabschiedet. Aufgrund des inzwischen neu in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen Flächenausweisungen für Windenergie in Bayern über die regionalen Planungsverbände erfolgen. Kommunale Planungen sind hier nicht vorgesehen. Als Übergangsregelung wird den Gemeinden ermöglicht, begonnene Konzentrationsplanungen bis spätestens 01.02.2024 fertigzustellen. Dieses Zeitfenster ist aufgrund der veralteten Datengrundlagen nicht erreichbar. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans einzustellen.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil wurden mehrere Auftragsvergaben vorgenommen. Für den Neubau der Sozialen Ortsmitte mit sozialen Wohnungen in den beiden Obergeschossen wird als wirtschaftlichster Anbieter die die Bodenbelags- bzw. Parkettarbeiten die Fa. Brandl Innenausbau GmbH, Kelheim, für 97.345,21 Euro ausführen. Die kompletten Außenanlagen gingen an die Fa. Johann Feldbauer Bau GmbH, Roding, für 463.386,45 Euro. Den Auftrag für die MSR-Steuerungstechnik (Grundschule, Schulturnhalle, Heizzentrale und Kindergarten) erhielt die Chamer Firma K+B E-Tech GmbH & Co. KG im Gesamtpaket für knapp 55.500 Euro. In Bezug auf Deckenerneuerungen und Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebereich wurden die Schlussrechnungen der Maßnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 gebilligt. Für die Gruppe „Marienkäfer“ der Schorndorfer Großtagespflegestelle Villa Kunterbunt wurde dem Gemeinderat die Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Jahr 2022 vorgelegt. Das Ratsgremium beschloss, weiterhin den monatlichen Betriebskostenzuschuss von 900 Euro zu gewähren, erneut befristet für ein Jahr.