Bekanntmachungen: Gemeinde Schorndorf

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Schorndorf
Bekanntmachungen

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Einfache Dorferneuerung Schorndorf - Festsetzung des Fördergebietes für Privatmaßnahmen

icon.crdate09.10.2022

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat nun das Fördergebiet für Privatmaßnahmen im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Schorndorf 3 festgesetzt.

Das Projekt „Soziale Mitte“ ist ein weiterer Baustein zur Aufwertung und Revitalisierung des Altortbereichs von Schorndorf. Im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Schorndorf 3 können nun auch private Bauherren unterstützt und gefördert werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat nun ihrerseits das Fördergebiet für Privatmaßnahmen im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Schorndorf 3 festgesetzt. Die genaue Abgrenzung ist der  Fördergebietskarte vom 02.08.2022 zu entnehmen.

Fördergebiet Nr. 4 Abs. 3 DorfR - Schorndorf 3 eDE (PDF-Dokument, 791,33 KB, 09.10.2022)

Durch die Ausweisung des Fördergebietes können nun auch private Bauherren sowie im Fördergebiet ansässige Kleinstunternehmen eine Förderung über das ALE Oberpfalz beantragen. Allein durch die Lage im Fördergebiet ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Förderung der privaten Maßnahmen; diese werden für jeden Antrag gesondert geprüft (Gebäude muss älter als 25 Jahre sein und darf nicht im Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen).

Eine Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Privatbereich ist grundsätzlich nur innerhalb von 6 Jahren nach der Einleitung möglich.

Für alle Fragen rund um das Thema Dorferneuerung, Förderung, etc. steht Ihnen das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz zur Verfügung (Kontakte siehe Infobroschüren).

619865 - Fördergebiet Nr. 4 Abs. 3 DorfR (PDF-Dokument, 791,33 KB, 09.10.2022)

Förderung von Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung

Mit der Förderung privater Maßnahmen soll vor allem das Wohnumfeld, d. h.  Gebäude sowie Vorbereichs- und Hofräume, dorfgerecht gestaltet werden. Auch Beiträge zu Klima/Energieeinsparung und Barrierefreiheit können im Rahmen von Sanierungs- und Baumaßnahmen gefördert werden.

Die staatliche Förderung lohnt sich:

Förderfähige Maßnahmen
Um-, An- und Umbaumaßnahmen -> 30% Max. 50.000€ je Gebäude
Ortsplanerisch, kulturhistorisch, denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude -> 40%-50% Max. 80.000€ je Gebäude
Vorbereichs- und Hofräume -> 25% Max. 15.000€ je Anwesen

Fördervoraussetzungen:

  • Die Dorferneuerung muss eingeleitet sein
  • Baumaßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen
  • Die Maßnahme muss den allgemeinen Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung und den konkreten Vorgaben der Dorferneuerung entsprechen. Hier hilft der Dorferneuerungsplaner weiter.
  • Eigenleistungen können nicht gefördert werden
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Gebäude, die 25 Jahre und jünger sind oder sich in einem rechtskräftigen Bebauungsgebiet befinden
  • Vor Beginn der Maßnahme muss beim ALE Oberpfalz ein Förderantrag gestellt und die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn abgewartet werden. Diese gilt zunächst für drei Jahre.
  • Gefördert werden die nachgewiesenen Baukosten abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti.
  • Es gibt eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass ein Zuschussbetrag unter 1.000 € nicht ausgezahlt wird. In der Regel ist eine Förderung ab einer Investition von min. 5.000 € (ohne MwSt.) möglich
  • Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) bei Kombination mit anderen Programmen wie KfW-Darlehen/Zuschuss, Entschädigungsfond (BLfD) darf bei privaten Maßnahmen 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
  • In der einfachen Dorferneuerung gilt:

Bis spätestens sechs Jahren nach Einleitung der Dorferneuerung müssen die Maßnahmen fertiggestellt sein und die Abrechnungsunterlagen beim ALE Oberpfalz vorliegen.

Was ist zu tun?

  • Antragsformulare erhalten sie beim Amt für Ländliche Entwicklung oder im Internet
  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden
  • Beginn der Maßnahme, erst wenn der Antrag geprüft und die Zustimmung erteilt ist
  • Achtung: Schon die Auftragsvergabe oder die Materialbeschaffung gelten als Beginn!
  • Nach Abschluss der Arbeiten kann der Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Belegen eingereicht werden

Unterstützt werden können:

  • Instandsetzung, Modernisierung Innen und Außen
  • Erweiterung und Umbau
  • Gestaltung von Fassaden
  • Fenster, Haustüren und Vordächer
  • Zäune und Mauern
  • Gärten, Pflanzflächen und Hofanlagen

Privatförderung - Flyer (PDF-Dokument, 4,19 MB, 09.10.2022)
Infobroschüre Privatförderung (PDF-Dokument, 2,26 MB, 09.10.2022)

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im Rahmen der Dorferneuerung

Wer und was kann gefördert werden:

  • Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs: Dazu zählen alle bestehenden und neuen Kleinstunternehmen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden (Bsp. Bäcker, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienste). Gefördert werden können Investitionen zur Sicherheit, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.
  • Kleinstunternehmen zur Deckung des unregelmäßigen Bedarfs: Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs. Gefördert werden können bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.

Wie sieht die Förderung konkret aus:

Gefördert werden können bis zu 40% der zuwendungsfähigen Nettokosten (täglicher/wöchentlicher Bedarf bis zu 45%). Die Förderobergrenze beträgt 200.000 € und es muss eine Mindestinvestition von 10.000€ zuwendungsfähige Ausgaben. Mehrfachförderungen sind nicht möglich.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Betriebsstätte muss sich im Fördergebiet einer Dorferneuerung befinden und die Förderung erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gewährleistet.
  • Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen haben.

Wer wird gefördert:

  • Kleinstunternehmer mit:
    • weniger als 10 Mitarbeiter
    • unter 2 Mio. Jahresumsatz
  • jedoch keine: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen: Förderung über AELF (Diversifizierung)

Nicht förderfähig sind u. a.:

  • Ausgaben für PC und Software (Schreibtische schon)
  • Erwerb von unbebauten Grundstücken
  • Beim Erwerb von bebauten Grundstücken: die auf das Grundstück und ggf. auf den nicht gewerblich genutzten Gebäudeanteil entfallenden Ausgaben (Gutachten)
  • Investitionen in Wohnraum (evtl. Förderung nach 2.11 DorfR)
  • Ersatzinvestitionen
  • Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die nicht der Verteilung von Gütern bzw. der Erbringung von Mobilitäts- oder Pflegedienstleistungen vor Ort dient
  • Laufender Betrieb und Unterhaltung
  • Umsatzsteuer und Preisnachlasse
  • Unbare Eigenleistungen

Broschüre Dorferneuerung_Kleinstunternehmen (PDF-Dokument, 623,88 KB, 09.10.2022)
Förderung von Kleinstunternehmen - Kurzinformation (PDF-Dokument, 29,95 KB, 09.10.2022)