Bekanntmachungen: Gemeinde Schorndorf

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Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
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Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

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Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender des Landkreises Cham für die Gemeinde Schorndorf.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. Hubermedia GmbH
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Ihre Daten werden erhoben um der zuständigen Gemeindeverwaltung die Prüfung der gemeldeten Veranstaltungen zu
ermöglichen. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Seite 1) werden nicht im Veranstaltungskalender
dargestellt. Die Angaben zum Veranstalter (Seite 4) sind optional. Werden hier keine Angaben gemacht, wird lediglich
der Veranstaltungsort im Veranstaltungskalender angezeigt.

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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstaben e DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG in Verbindung mit Art.
51 LKrO als freiwillige Aufgabe des Landkreises verarbeitet.

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Ihre Daten werden durch die zuständige Gemeindeverwaltung des Veranstaltungsortes mit Löschung derVeranstaltungsdaten ebenfalls gelöscht. Unabhängig davon, können Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung aucheine sofortige Löschung der Veranstaltung und Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Datenempfänger
   

Ihre Daten werden an die Fa. Hubermedia GmbH in Lam (https://www.hubermedia.de/kontakt/), als technischer Dienstleister im Auftrag des Landkreises Cham weitergegeben.

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Interkommunales GIS
Die hier angebotenen Daten und Dienste beinhalteten i.d.R. anwendungsspezifische GeoDaten und bilden die fachliche Basis vielschichtiger kommunaler GIS-Anwendungen. Die Daten stammen aus der zentralen Datenbank des Interkommunalen Geoinformationssystems des Landkreises Cham (IkGIS-Cham). Sie werden in Echtzeit zur Verfügung gestellt, so dass die dargestellten Inhalte weitestgehend den intern verwendeten Strukturen entsprechen. Lediglich personenbezogene Inhalte bzw. Inhalte nur für den Dienstgebrauch sind ausgeblendet. Eine Vielzahl eigener Daten wird zudem als OpenData angeboten.
Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Cham
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Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere der Information der Öffentlichkeit.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

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  Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nutzen Sie unsere Online-Formulare, erhalten Sie dort individuelle Angaben zu den gesetzlichen Speicherfristen.
Datenempfänger
   

Der technische Betrieb unserer Webseite erfolgt überwiegend durch eigene Datenverarbeitungssysteme. Werden Auftragsverarbeiter (für externe Verarbeitungen) eingesetzt, werden Sie auf den zugehörigen Formularen darauf hingewiesen, gleiches gilt bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten.

Gegebenenfalls werden Ihre Daten auch an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

eT4-Pages
Die eT4 PAGES sind Ausgabe-Module für Ihre Webseite zur Darstellung strukturierter touristischer Angebote wie Artikel, Gastgeber, Pauschalen, Veranstaltungen, Gastronomie, POI/Ausflugstipps sowie Touren & Wege. Die eT4 PAGES sind mit modernster Webtechnologie umgesetzt und können je nach Einbindung responsive (=Desktop, Infoterminal, Tablet, mobile Webseite) sowie voll suchmaschinenoptimiert (SEO) von Ihnen in Ihre Webseite integriert werden.
Verarbeitungsunternehmen
hubermedia GmbH
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Die personenbezogenen Daten werden, neben den ausdrücklich in dieser Datenschutzerklärung genannten Verwendung, für die folgenden Zwecke auf Grundlage gesetzlicher Erlaubnisse oder Einwilligungen der Nutzer verarbeitet:
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Wir übermitteln die Daten der Nutzer an Dritte nur, wenn dies für Abrechnungszwecke notwendig ist (z.B. an einen Zahlungsdienstleister) oder für andere Zwecke, wenn diese notwendig sind, um unsere vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Nutzern zu erfüllen (z.B. Adressmitteilung an Lieferanten).

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder Email) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sofern sie ihren Verwendungszweck erfüllt haben und der Löschung keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

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Wenn die Nutzer eine Merkliste erstellen, so wird diese ebenfalls in einem Cookie gespeichert, um die Liste bei der nächsten Nutzung anzeigen zu können. Die Elemente in der Merkliste werden zusätzlich auf unseren Servern abgespeichert um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Merklisten mit anderen Nutzern teilen zu können.

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Kontaktformular „Problem melden“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Anfrage an den zuständigen Autor des Angebots. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten in Form einer eMail an den zuständigen Autor weiter. Ihre angegebenen Daten werden zusätzlich für drei Monate auf unseren Servern in einer Logdatei gespeichert und danach automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Kontaktformular „Veranstaltung einreichen“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Weiterverarbeitung Ihrer eingereichten Veranstaltung. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten über unser webbasiertes Redaktionssystem eT4® (siehe auch Kapitel 3.1) an das zuständige Redaktionsteam weiter. Nach inhaltlicher Prüfung durch das Redaktionsteam wird Ihre eingereichte Veranstaltung veröffentlicht oder abgelehnt. Für Details über die Vorgaben wann Veranstaltungen veröffentlicht werden dürfen, wenden Sie sich bitte an den Webseitenbetreiber im Impressum.

Kontaktformular „Urlaubsbörse“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Anfrage an alle Gastgeber innerhalb dieser Webseite. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten über unser webbasiertes Redaktionssystem eT4® (siehe auch Kapitel 3.1) für einen begrenzen Zeitraum und eine begrenzte Anzahl von Gastgeber weiter. Standardmäßig ist der Zeitraum 14 Tage und die Anzahl der Gastgeber auf 25 begrenzt. Diese Begrenzung wird durch den Webseitenbetreiber festgelegt. Desweiteren werden Ihre angegebenen Daten in Form einer eMail an den verantwortlichen Betreiber der Webseite gesendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Kontaktformular „Buchen“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Buchung für das von Ihnen ausgewählte Angebot. Dazu übermitteln wir mit SSL-Technik Ihre angegebenen Daten an das Buchungssystem des ausgewählten Angebot. Ihre angegebenen Daten werden zusätzlich für drei Monate auf unseren Servern in einer Logdatei gespeichert und danach automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

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Schorndorf
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Einfache Dorferneuerung Schorndorf - Festsetzung des Fördergebietes für Privatmaßnahmen

icon.crdate09.10.2022

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat nun das Fördergebiet für Privatmaßnahmen im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Schorndorf 3 festgesetzt.

Das Projekt „Soziale Mitte“ ist ein weiterer Baustein zur Aufwertung und Revitalisierung des Altortbereichs von Schorndorf. Im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Schorndorf 3 können nun auch private Bauherren unterstützt und gefördert werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat nun ihrerseits das Fördergebiet für Privatmaßnahmen im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Schorndorf 3 festgesetzt. Die genaue Abgrenzung ist der  Fördergebietskarte vom 02.08.2022 zu entnehmen.

Fördergebiet Nr. 4 Abs. 3 DorfR - Schorndorf 3 eDE (PDF-Dokument, 791,33 KB, 09.10.2022)

Durch die Ausweisung des Fördergebietes können nun auch private Bauherren sowie im Fördergebiet ansässige Kleinstunternehmen eine Förderung über das ALE Oberpfalz beantragen. Allein durch die Lage im Fördergebiet ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Förderung der privaten Maßnahmen; diese werden für jeden Antrag gesondert geprüft (Gebäude muss älter als 25 Jahre sein und darf nicht im Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen).

Eine Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Privatbereich ist grundsätzlich nur innerhalb von 6 Jahren nach der Einleitung möglich.

Für alle Fragen rund um das Thema Dorferneuerung, Förderung, etc. steht Ihnen das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz zur Verfügung (Kontakte siehe Infobroschüren).

619865 - Fördergebiet Nr. 4 Abs. 3 DorfR (PDF-Dokument, 791,33 KB, 09.10.2022)

Förderung von Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung

Mit der Förderung privater Maßnahmen soll vor allem das Wohnumfeld, d. h.  Gebäude sowie Vorbereichs- und Hofräume, dorfgerecht gestaltet werden. Auch Beiträge zu Klima/Energieeinsparung und Barrierefreiheit können im Rahmen von Sanierungs- und Baumaßnahmen gefördert werden.

Die staatliche Förderung lohnt sich:

Förderfähige Maßnahmen
Um-, An- und Umbaumaßnahmen -> 30% Max. 50.000€ je Gebäude
Ortsplanerisch, kulturhistorisch, denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude -> 40%-50% Max. 80.000€ je Gebäude
Vorbereichs- und Hofräume -> 25% Max. 15.000€ je Anwesen

Fördervoraussetzungen:

  • Die Dorferneuerung muss eingeleitet sein
  • Baumaßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen
  • Die Maßnahme muss den allgemeinen Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung und den konkreten Vorgaben der Dorferneuerung entsprechen. Hier hilft der Dorferneuerungsplaner weiter.
  • Eigenleistungen können nicht gefördert werden
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Gebäude, die 25 Jahre und jünger sind oder sich in einem rechtskräftigen Bebauungsgebiet befinden
  • Vor Beginn der Maßnahme muss beim ALE Oberpfalz ein Förderantrag gestellt und die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn abgewartet werden. Diese gilt zunächst für drei Jahre.
  • Gefördert werden die nachgewiesenen Baukosten abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti.
  • Es gibt eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass ein Zuschussbetrag unter 1.000 € nicht ausgezahlt wird. In der Regel ist eine Förderung ab einer Investition von min. 5.000 € (ohne MwSt.) möglich
  • Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) bei Kombination mit anderen Programmen wie KfW-Darlehen/Zuschuss, Entschädigungsfond (BLfD) darf bei privaten Maßnahmen 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
  • In der einfachen Dorferneuerung gilt:

Bis spätestens sechs Jahren nach Einleitung der Dorferneuerung müssen die Maßnahmen fertiggestellt sein und die Abrechnungsunterlagen beim ALE Oberpfalz vorliegen.

Was ist zu tun?

  • Antragsformulare erhalten sie beim Amt für Ländliche Entwicklung oder im Internet
  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden
  • Beginn der Maßnahme, erst wenn der Antrag geprüft und die Zustimmung erteilt ist
  • Achtung: Schon die Auftragsvergabe oder die Materialbeschaffung gelten als Beginn!
  • Nach Abschluss der Arbeiten kann der Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Belegen eingereicht werden

Unterstützt werden können:

  • Instandsetzung, Modernisierung Innen und Außen
  • Erweiterung und Umbau
  • Gestaltung von Fassaden
  • Fenster, Haustüren und Vordächer
  • Zäune und Mauern
  • Gärten, Pflanzflächen und Hofanlagen

Privatförderung - Flyer (PDF-Dokument, 4,19 MB, 09.10.2022)
Infobroschüre Privatförderung (PDF-Dokument, 2,26 MB, 09.10.2022)

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im Rahmen der Dorferneuerung

Wer und was kann gefördert werden:

  • Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs: Dazu zählen alle bestehenden und neuen Kleinstunternehmen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden (Bsp. Bäcker, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienste). Gefördert werden können Investitionen zur Sicherheit, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.
  • Kleinstunternehmen zur Deckung des unregelmäßigen Bedarfs: Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs. Gefördert werden können bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.

Wie sieht die Förderung konkret aus:

Gefördert werden können bis zu 40% der zuwendungsfähigen Nettokosten (täglicher/wöchentlicher Bedarf bis zu 45%). Die Förderobergrenze beträgt 200.000 € und es muss eine Mindestinvestition von 10.000€ zuwendungsfähige Ausgaben. Mehrfachförderungen sind nicht möglich.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Betriebsstätte muss sich im Fördergebiet einer Dorferneuerung befinden und die Förderung erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gewährleistet.
  • Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen haben.

Wer wird gefördert:

  • Kleinstunternehmer mit:
    • weniger als 10 Mitarbeiter
    • unter 2 Mio. Jahresumsatz
  • jedoch keine: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen: Förderung über AELF (Diversifizierung)

Nicht förderfähig sind u. a.:

  • Ausgaben für PC und Software (Schreibtische schon)
  • Erwerb von unbebauten Grundstücken
  • Beim Erwerb von bebauten Grundstücken: die auf das Grundstück und ggf. auf den nicht gewerblich genutzten Gebäudeanteil entfallenden Ausgaben (Gutachten)
  • Investitionen in Wohnraum (evtl. Förderung nach 2.11 DorfR)
  • Ersatzinvestitionen
  • Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die nicht der Verteilung von Gütern bzw. der Erbringung von Mobilitäts- oder Pflegedienstleistungen vor Ort dient
  • Laufender Betrieb und Unterhaltung
  • Umsatzsteuer und Preisnachlasse
  • Unbare Eigenleistungen

Broschüre Dorferneuerung_Kleinstunternehmen (PDF-Dokument, 623,88 KB, 09.10.2022)
Förderung von Kleinstunternehmen - Kurzinformation (PDF-Dokument, 29,95 KB, 09.10.2022)